Der „Kopfbau“ war ehemals die Kassenhalle der Riemer Flughafentribüne. Das Gebäude wurde zwischen 1937 und 1939 errichtet und ist heute eines der letzten verbliebenen Baudenkmäler des Flughafens München-Riem. 2005 wurde der denkmalgeschützte Bau für die Bundesgartenschau als „BUGA-Lounge“ ertüchtigt; bereits in den vergangenen Jahren wurde er sporadisch kulturell genutzt.
Unter dem Titel „experiement kopfbau“ wird dieses spannende Bauwerk mit seiner wechselvollen Geschichte als Ort für soziale und kulturelle Nutzungsexperimente dienen: Seit 2022 wird der Kopfbau Messestadt-Riem – im Rahmen einer Experimentierphase – von wechselnden Akteur*innen bespielt werden. Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Gruppierungen, Einrichtungen, Kulturschaffende (professionelle wie auch ehrenamtliche Akteur*innen und Lai*innen) mit Sitz in der Landeshauptstadt München bzw. im Münchner S-Bahn-Bereich. Das Ziel: Verschiedene Akteur*innen gestalten mit wechselnden Programmen jeweils Zeiträume bis zu 8 Wochen. Das Sozialreferat / Stadtjugendamt und das Kulturreferat der Landeshauptstadt München laden daher ein zum Interessenbekundungsverfahren für diese Experimentierphase, das nun zum dritten Mal ausgeschrieben wird. Der kommende Belegungszeitraum erstreckt sich vom 1. April 2024 bis 31. Mai 2025.
Wir streben einen multifunktionalen und interdisziplinären, partizipativ und niedrigschwellig ausgerichteten Nutzungsmix an, darin eingebettet die Themen Soziales, Kulturprojekte und Stadtteilinteressen. Denkbar sind Ausstellungen, Installationen, alle Kunstsparten (von Theater über Tanz und Musik oder Literatur bis hin zu Film und Fotografie), Workshops, Kurse, Präsentationen, Podiumsdiskussionen, Lesungen und Gesprächsrunden sowie Kooperationen mit verschiedenen Akteur*innen. Möglich sind Schwerpunktsetzungen in Bezug auf Jugendkultur ebenso wie hinsichtlich einer Plattform für Stadtteilöffentlichkeit, die für verschiedene Formen des Miteinanders wie auch für Nachbarschaftsaktivitäten geeignet ist und sowohl generationenübergreifend als auch über nationale Zugehörigkeiten hinaus integrativ wirkt. Ein Stadtteilbezug – gegebenenfalls durch Kooperationen – ist von unserer Seite ausdrücklich erwünscht.
Die Erfahrungen aus der mehrjährigen Experimentier- und Entwicklungsphase sollen dazu dienen, einen langfristigen Nutzerbedarf zu definieren. Zugrunde liegt die Stadtratsentscheidung aus der Vollversammlung vom 17.06.2020: Messestadt Riem Kopfbau und Tribünenanlage, Sanierungskonzept und Nutzerbedarf 15. Stadtbezirk Trudering-Riem, Nr. 20-26 / V 00237.
Rahmenbedingungen: Fristen und Kosten
- Laufzeit der Experimentierphase Nummer 3:
1. April 2024 bis voraussichtlich 31. Mai 2025
(Die Nutzung im Jahr 2025 steht noch unter dem Vorbehalt der Verlängerung der vorliegenden Baugenehmigung.)- Achtung: ausgenommen sind die Zeiträume
29. April bis 15. Mai 2024
9. Juni bis 13. Juni 2024
21. Oktober bis 4. Dezember 2024
- Achtung: ausgenommen sind die Zeiträume
- Zeitraum für Interessenbekundungen: 1. Dezember 2023 bis einschließlich 21. Januar 2024, 23.59 Uhr (später eingehende Interessenbekundungen unterliegen gleichfalls einer Prüfung, sie können jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden)
- Dauer einer Projektphase pro Einreichung: Als Orientierung gilt ein Zeitfenster bis zu 8 Wochen.
- Monatsmiete: Die Überlassung erfolgt mietfrei.
- Nebenkosten: Für Betriebskosten ist eine Wochenpauschale in Höhe von 250 Euro festgesetzt.
Information zum Verfahren
Alle gültigen Einreichungen werden der Programmrunde, einem stadtinternen Gremium unter Beteiligung des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem, vorgelegt.
Mit einer positiven Entscheidung der Programmrunde für einen konkreten Zeitraum zur Bespielung ist keine finanzielle Förderung verbunden. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine notwendige finanzielle Förderung ist gesondert zu beantragen; dabei gelten die Kriterien in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ebenso gilt, dass Förderungszusagen von Mittelgebern nicht automatisch einen Anspruch für die Bespielung des Kopfbaus bedeuten.
Die Entscheidungen aus der Programmrunde werden den Bewerber*innen zeitnah mitgeteilt. Als Bewertungskriterien gelten Programmqualität und Relevanz, Kooperationen mit weiteren Akteur*innen, Zugang für Zielgruppen, Publikum und Nachbarschaft, Stadtteilbezüge, Wirtschaftlichkeit und Auslastung, Innovationsgrad und Nachhaltigkeit.
Die Form Ihrer Interessenbekundung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument und mit dem offiziellen Formular (klicken Sie hier), ein. Einreichungen, die den vorgegebenen Umfang überschreiten und/oder die nicht das offizielle Formular verwenden, werden nicht zugelassen!
- Kurzbeschreibung zum/r antragstellenden Akteur*in, Verein, Initiative, bei Kulturschaffenden Lebenslauf – stets mit Information über Erfahrung in Betriebsführung oder Projektleitung (max. 1 DIN A 4-Seite formlos)
- Projektbeschreibung zum angefragten Zeitraum mit Informationen zu geplanten Nutzungen, Programmstruktur, organisatorischen Abläufen, Öffnungszeiten, Kooperationspartner*innen, Zielgruppen (maximal 2 DIN A 4-Seiten formlos)
- Inhaltliche Informationen über die konzeptionelle Ausrichtung mit Bezug auf das vorgegebene Themenspektrum Soziales / Kultur / Stadtteilinteressen (maximal 2 DIN A 4-Seiten formlos)
- Zusammenfassende Übersicht über einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan mit Darstellung von Einnahmen und Ausgaben, insbesondere der einzuwerbenden Mittel aus städtischen und weiteren Quellen und Aussagen zur Entscheidungsreife in Bezug auf die angefragten Förderungen (maximal 2 DIN A 4-Seiten formlos)
- Auswertung Planung / Rückblick (Formblatt als Anlage zu Ihrer formlosen Einreichung)
Zur Einsendung
Mit Ihrer Interessenbekundung stimmen Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte ausschließlich per E-Mail und als PDF-Dokument (Größe max. 5 MB, keine Datenübertragung per Dropbox, WeTransfer oder ähnliches Verfahren) an: experiement.kopfbau@muenchen.de
Informationen zum Gebäude
Das Bauwerk wurde in der Zeit von 1937 und 1939 nach Plänen des Architekten Ernst Sagebiel errichtet. Das Objekt liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1728i, Messestadt Riem, mitten im Landschaftspark. Die Anlage steht unter Denkmalschutz. Der Zuweg erfolgt über die Werner-Eckert-Straße. Das Gebäude war zuerst offen geplant und wurde erst im Jahr 2005 zur BUGA-Lounge ertüchtigt. Dabei wurden Dach und Fassade des Kopfbaus saniert und das Objekt an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz der Messestadt angeschlossen. Außerdem erfolgte der Einbau von Fenstern und Türen. Nach der Sanierung 2021 steht das Gebäude mit Industrieparkett und Heizung sowie mobiler Theke und einfacher Küchenausstattung zur Verfügung. Es handelt sich um einen großen ebenerdigen und offenen Raum mit Pfeilern, der in zwei Nutzungsbereiche gegliedert ist.
1. Eingangs- und Café-Bereich
Das Gebäude wird über den Haupteingang im Westen erschlossen, an den sich der ca. 125 qm große Café-Bereich mit maximal 40 Sitzplätzen anschließt. Zur Ausstattung gehören eine feste Küchenzeile mit eingebauter Kühltheke und Industriegeschirrspülmaschine, eine mobile Theke aus drei Teilen, eine Siebträger-Kaffeemaschine, Geschirr, Gläser sowie 32 Café-Stühle und 8 Café-Tische. Toiletten, Personaltoilette und Umkleide sind vorhanden, darüber hinaus gibt es keine Nebenräume und nur begrenzte Möglichkeiten zur Lagerung.
Voraussetzungen für eine einfache Getränkeausgabe sind gegeben, die Möglichkeiten einer gewerblichen Nutzung der Gastronomie sind eingeschränkt und mit der Bezirksinspektion zu klären. Zuständig für Antragstellung und Erfüllung aller Auflagen ist der/die jeweilige Nutzer*in.
- Nutzungszeiten:
Innerhalb des Zeitfensters 6 Uhr bis 23 Uhr (Lärmschutzgutachten). - Freischankfläche:
Südwestlich vor dem Haupteingang steht eine Freischankfläche mit 52 qm als Außenterrasse und Wechselnutzung vom Café zur Verfügung.
2. Veranstaltungs-Bereich
An den Café-Bereich schließt sich der multifunktionale Veranstaltungs-Bereich mit einer Fläche von ca. 380 qm und maximal 160 zugelassenen Sitzplätzen an. Neben 120 Stühlen und 20 Konferenztischen steht eine Grundausstattung an Veranstaltungstechnik mit Trussing, Licht-, Ton- und Videoanlage, Leinwand und mobiler Bühne sowie Verdunkelung, Galerieschienen und Stellwände für Ausstellungen, Vorträge, Workshops, Theater-, Film- und Musikveranstaltungen zur Verfügung.
- Nutzungszeiten:
Innerhalb des Zeitfensters 6 Uhr bis 23 Uhr (Lärmschutzgutachten).
3. Außenbereich
Veranstaltungen auf der Freifläche vor dem Kopfbau sind nicht Bestandteil der Nutzung und müssen mit einer separaten Genehmigung beim Versammlungs- und Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates (KVR) beantragt werden. Zuständig für Antragstellung, Erfüllung aller Auflagen und Durchführung von Einzelveranstaltungen ist der/die jeweilige Nutzer*in.
Freiraumnutzungen, die mit einer Sondergenehmigung (siehe oben) beantragt werden, sind auf eine Fläche von 800 qm südlich des Gebäudes beschränkt (abzüglich der Freischankfläche der Wechselnutzung vom Café).
4. Sitzplätze
- Sitzplätze gesamt / innen: maximal 200 Personen
- Veranstaltungs-Bereich: maximal 160 Sitzplätze
- Café-Bereich: maximal 40 Sitzplätze
- Freischankfläche: 40 Sitzplätze in Wechselnutzung vom Café
- Die Anzahl der Personen ist über eine Zählung am Eingang zu kontrollieren.
- Die Anzahl der Personen im Außenbereich ist über die Anzahl der Sitzplätze (Stühle) zu regeln und zu kontrollieren.
5. Barrierefreiheit
Der Kopfbau ist barrierefrei:
- Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über die westlich zum Gebäude führende Zufahrtsstraße.
- Haupteingangs- und Außentüren sind manuell zu öffnen.
- Alle Bereiche des Kopfbaus sind ebenerdig und barrierefrei zugänglich.
- Eine barrierefreie Toilette ist vorhanden.
6. Stellplätze für Café-Bereich mit Wechselnutzung plus Veranstaltungen
Besucher*innen können in den umliegenden öffentlichen Parkhäusern parken. Zwei Stellplätze für die betriebliche Nutzung des Kopfbaus sowie zwei Behindertenstellplätze befinden sich auf dem westlichen Vorplatz des Kopfbaus. Fahrräder können westlich des Kopfbaus abgestellt werden. Das westliche Umfeld des Kopfbaus ist planungsbetroffen. Die konkrete Situierung der Besucherstellplätze kann sich dadurch auch während der Experimentierphase verändern.
7. Allgemein
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Jede Art von Veränderung am Baukörper und an der Fassade ist nicht erlaubt.
- Für die Nutzung sind das Brandschutz- und Lärmschutzgutachten zu beachten.
Koordination für experiement.kopfbau durch den Verein Echo e.V.
Koordinatorische Aufgaben für experiement.kopfbau übernimmt der Verein Echo e.V. im Auftrag des Sozialreferats. Hierzu zählen insbesondere Vertragserstellung, Betreuung der Vertragspartner*innen und die Sicherstellung einer koordinierten Öffentlichkeitsarbeit. Die Kooperationspartner*innen sind verpflichtet, Informationen zu Belegung und Programm rechtzeitig und kontinuierlich an Echo e.V. weiterzugeben. Daneben können sie ihre je eigenen Wege der Öffentlichkeitsarbeit nutzen, wobei die Verpflichtung gilt, den Projektnamen experiement.kopfbau mit abzubilden.